1345-AT/2013: Satzung für Einwohnerbefragungen der Stadt Eisenach

I. Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der zur Zeit geltenden Fassung eine Satzung für Einwohnerbefragungen der Stadt Eisenach (Anlage).

II. Begründung

Aus gegebenem Anlass („Tor zur Stadt“) soll mit dieser Satzung zum einen die Möglichkeit eingeführt werden, dass der Stadtrat eine Einwohnerbefragung beschließen kann, die bei schwerwiegenden Angelegenheiten dem Stadtrat bei der Entscheidungsfindung helfen soll und zum anderen, dass Bürgerinnen und Bürger mit einer Unterschriftensammlung eine Befragung erzwingen können. Auch wenn Regeln für Befragungen nicht zwingend in einer Satzung geregelt werden müssen, bedarf diese Erweiterung der Bürgerrechte einer satzungsmäßigen Verankerung, schon deshalb, weil dann eine Unterschriftenhürde verbindlich zu regeln ist. Auf Seiten der Verwaltungen bestehen mitunter Unsicherheiten, wie Befragungen zu organisieren sind, auf Seiten der Bürgerschaft ist mitunter unklar, welchen Stellenwert Befragungen haben.

Für solche Befragungen gibt es in Thüringen keine einheitlichen Standards. Als Grundlage für diese Satzung diente die Muster-Satzung des Landesverbandes von Mehr Demokratie Thüringen e.V.

 

III. Ergebnis

Ja: 15 Stimmen, Nein: 10 Stimmen, Enthaltung: 7 Stimmen

Die Satzung wurde angenommen und kann hier (1345-AT2013_SatzungEinwohnerbefragungFinal) angesehen werden.