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Parteien sind ein wichtiger Bestandteil unserer Parlamentarischen Demokratie. Nicht nur soll eine Partei die Scharnierfunktion zwischen der Gesellschaft und den Parlamenten einnehmen, sondern eine Partei hat auch noch andere Aufgaben. Parteien sollen am politischen Willensbildungsprozess auf allen Ebenen mitwirken, sie sollen politische Bildung anregen und vertiefen, Personen schulen, die im politischen Bereich tätig werden wollen (vom Sachkundigen Bürger bis zum Minister), Listen für Wahlen aufstellen und für einen Dialog zwischen der Bevölkerung und dem Staat sorgen. Für all diese Aufgaben stehen den Parteien auch staatliche Mittel zur Verfügung. Aufgrund dieser staatlichen Parteienförderung ist es uns möglich weitestgehend unabhängig von der Wirtschaft und ihren Großspenden zu sein. Für uns Grüne ist klar, dass wir dem Gemeinwohl verpflichtet sind.
Große Teile unseres Budgets werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen aufgebracht. Aber jeder Euro zählt.
Wir sind eine kleine Partei, die im Vergleich zu allen anderen Parteien im Bundestag eine geringere Mitgliederzahl aufweist. Ein Grund hierfür ist auch, dass wir eine sehr offene Struktur haben. Mitmachen kann jeder, der sich den Grundwerten der Partei verpflichtet fühlt. So öffnen wir unsere Listen z.B. für parteiunabhängige Personen. Fachwissen ist uns wichtig. Auch zahlen bei uns ALG II-Empfänger, SchülerInnen, Studierende, Wehrpflichtige, etc. einen sehr geringen Beitrag. Uns ist die Beteiligung aller am Gemeinwohl wichtig! Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Politik unterstützen würden. Schon eine kleine Spende würde uns nützen, unsere Grundüberzeugung „Wir haben diese Welt nur von unseren Kindern geborgt" weiter zu vermitteln.
Eine Spende richten sie bitte an:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grund: Spende
(Bitte Name und Anschrift zur Versendung der Spendenquittung)
Wartburgsparkasse
Kontonummer: 34703
Bankleitzahl: 840 550 50
Spenden werden zu 50% direkt von der Steuer abgezogen. Von jährlich bis zu
1.650 € bei Ledigen, bzw. 3.300 € bei gemeinsam Veranlagten. Die
Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) versenden wir unaufgefordert bis
spätestens März des folgenden Jahres.