Wenn Ihr Delegierte für eine LDK oder BDK wählen wollt, erfordert das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgenden wichtigen Punkt zu beachten:
Im Frauenstatut § 1 Absatz 1 ist geregelt, dass die zu gebenden Delegierungen grundlegend auf eine Liste mit Positionen für Frauen und eine Offene Liste mit Positionen für alle Bewerber*innen gleichmäßig aufgeteilt werden.
In § 1 Absatz 2 wird regelt, und hier wird’s wichtig, dass ab einer nicht besetzten Position auf der Liste mit Positionen für Frauen ALLE FOLGENDEN Positionen auf ALLEN Listen wegfallen.
Hätten wir das auf unserer Mitgliederversammlung zur Wahl der Delegierten zu unserer LDK in Walldorf so genau gelesen, hätten wir nicht auf der aktuellen LDK eine Wahlstimme wieder zurückgeben müssen. Sebastian ist für umsonst nach Walldorf gefahren.
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