Wenn Ihr Delegierte für eine LDK oder BDK wählen wollt, erfordert das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgenden wichtigen Punkt zu beachten:
Im Frauenstatut § 1 Absatz 1 ist geregelt, dass die zu gebenden Delegierungen grundlegend auf eine Liste mit Positionen für Frauen und eine Offene Liste mit Positionen für alle Bewerber*innen gleichmäßig aufgeteilt werden.
In § 1 Absatz 2 wird regelt, und hier wird’s wichtig, dass ab einer nicht besetzten Position auf der Liste mit Positionen für Frauen ALLE FOLGENDEN Positionen auf ALLEN Listen wegfallen.
Hätten wir das auf unserer Mitgliederversammlung zur Wahl der Delegierten zu unserer LDK in Walldorf so genau gelesen, hätten wir nicht auf der aktuellen LDK eine Wahlstimme wieder zurückgeben müssen. Sebastian ist für umsonst nach Walldorf gefahren.
Verwandte Artikel
GrenzerFAHRung 2023 – Tag 3 und Abschluss
Am dritten, dem letzten Tag fuhren unsere Radelnden von Lübeck nach Travemünde. Diese letzte Etappe begann um 09:15 Uhr. Sie fuhren dann über Lübeck-Schlutup nach Osten, besuchten den Gedenkort in…
Weiterlesen »
GrenzerFAHRung 2023 – Tag 2
Der heutige Weg ging von Gut Groß Zecher über 68 km bis nach Lübeck, wo die Radelnden übernachten. Originalzitat Stefan Schweßinger: “Heute vier Pannen : zwei Platte, 1x Kettenschaltung und…
Weiterlesen »
GrenzerFAHRung 2023 – Tag 1
Auch dieses Jahr wird die traditionelle Radwanderung am Grünen Band mit Beteiligung unserer Mitglieder Andreas Hundertmark und Stefan Schweßinger stattfinden. Auf den Spuren des ehemaligen Todesstreifens radeln sie an der…
Weiterlesen »