I. Sachverhalt
Während der Erneuerung des Gehweges in der Bahnhofstraße zwischen der Gabelsberg- und der Müllerstraße erfolgte im Rahmen einer möglichen Ertüchtigung dieses Gehwegabschnittes als provisorische Bushaltestelle für den innerstädtischen ÖPNV die Verlegung von fünf, gleichmäßig verteilten Anschlüssen im Gehweg der Bahnhofstraße. Diese sind als verschraubte Platten im Pflaster des Gehweges sichtbar.
Im Verlauf des Stadtrates StR/041/2013 erfolgte durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden eine auch daraufhin zielende mündliche Nachfrage, welche jedoch durch die Verwaltung nicht abschließend beantwortet werden konnte.
II. Fragestellung
Aus eigener Wahrnehmung heraus, es handelt sich um meinen täglichen Weg zur Arbeit, und um die Nachfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden inhaltlich zu konkretisieren, frage ich die Oberbürgermeisterin:
- Soweit diese fünf Anschlüsse für die Nutzung im Rahmen einer provisorischen ÖPNV-Haltstelle vorgesehen sind, lässt sich der Anteil der Kosten dieser Anschlüsse im Rahmen der Gesamtkosten der Maßnahme bestimmen und herausfiltern? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten, wenn nein, warum ist eine Bestimmung der Einzelkosten nicht möglich?
- Erfolgt eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Gesamtmaßnahme? Wenn ja, umfasst die Kostenbeteiligung auch die anteiligen Kosten der beschriebenen Anschlüsse, wenn nein, wer übernimmt die Kosten?
- Wenn eine Kostenbeteiligung der Anlieger erfolgt, welche Begründung wird für die Übernahme der anteilsmäßigen Kosten der nicht mit der Erneuerung des Gehweges verbundenen Maßnahmen, in diesem Fall die fünf Anschlüsse, durch die Anlieger seitens der Verwaltung gegeben? Wenn nicht, wer übernimmt die Kosten der Anschlüsse?
III. Antwort
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. Selbstverständlich lassen sich die Kosten für die provisorischen ÖPNV-Haltestellen bestimmen, die Gesamtkosten dafür betragen 2.020,29 (Brutto).
Zu 2. Die Anlieger werden erst nach endgültiger Fertigstellung beteiligt, die Kosten für die provisorischen Haltestellen werden dabei nicht berücksichtigt, sondern von der Stadt getragen.
Zu 3. Die entstandenen Kosten für die provisorischen Haltestellen trägt die Stadt.
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