I. Sachverhalt
Nachdem in den letzten Monaten verschiedene Anfragen und Anträge zum Thema Energieverbrauch städtischer Gebäude (u.a. AF-0475/2013, AF-0476/2013, AF-0475/2013, AF-0514/2013) an die Stadtverwaltung gestellt und beantwortet wurden und gleichzeitig ein Mitarbeiter in diesem Fachgebiet (Energiemanagement) neu eingestellt wurde, fragen wir die Oberbürgermeisterin:
II. Fragestellung
- Ist mit der Einstellung des neuen Mitarbeiters die Voraussetzung für den einstimmig gefassten Beschluss der Fortschreibung des Energieberichtes gegeben?
- Wenn nein, welche Voraussetzungen fehlen noch und wie können diese seitens der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Haushaltssituation geschaffen werden?
- Unter der Maßgabe, dass alle Voraussetzungen für die Fortschreibung des Energieberichtes gegeben sind, wie lange, schätzt die Verwaltung ein, wird diese Erstellung der Fortschreibung bis zur Veröffentlichungsreife und Umsetzung von daraus resultierenden Maßnahmen dauern?
III. Antwort
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Im Zuge der energetischen Überprüfung und Optimierung der städtischen Gebäude durch den neuen Mitarbeiter soll auch der Energiebericht fortgeschrieben werden.
Zu 2.
Entfällt
Zu 3.
Es ist vorgesehen, den Energiebericht im 2. Halbjahr 2014 in den Gremien vorzustellen. Inwieweit und wann die darin enthaltenen Maßnahmen umzusetzen sind, ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt derzeit nicht einzuschätzen.
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