Ukraine-Geflüchtete: Resolution der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Flag_of_Ukraine.svg

Solidarität mit den Menschen in und aus der Ukraine

Mit Entsetzen und Abscheu schauen auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach auf den von
Russlands Präsidenten Wladimir Putin angeordneten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir sind voller
Mitgefühl und stehen an der Seite der Ukraine.

Bereits jetzt sind viele unschuldige Menschen getötet worden, sowie auf der Flucht, verlassen ihre
Heimat, lassen Hab und Gut zurück und vor allem lassen sie auch Freunde und Verwandte zurück. Diese
zum großen Teil verängstigten Menschen brauchen schnelle und konkrete Hilfe.

Die Kommunen in Deutschland sind wie auch Eisenach Orte der gelebten Willkommenskultur, Orte an
denen die Herzen geöffnet sind für Menschen in Not. Dass die Aufgabe, diese Menschen aufzunehmen an
die Kommunen übertragen wird, ist mehr als sinnvoll, wird doch dort bereits die nötige Infrastruktur
vorgehalten (Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Verwaltung, medizinische Betreuung).

Um dies auch aber auch sachgerecht und im Sinne einer positiven Willkommenskultur leisten zu können,
müssen Bund und Länder sicherstellen, dass diese Zusatzaufgabe der Kommunen schnell auskömmlich
finanziert wird. Da dürfen, gerade auch finanziell nicht auf Rosen gebettete Kommunen wie Eisenach,
nicht allein gelassen werden. Hierdurch können auch die vielen private und ehrenamtliche Hilfsaktionen
unterstützt werden.

Deshalb bitten die Mitglieder des Stadtrates durch ihre Unterschrift unter diese Resolution, dass
sich die Oberbürgermeisterin bei Bund und Land für eine auskömmliche Finanzierung der
anstehenden Zusatzaufgaben bei Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Menschen aus den
ukrainischen Kriegsgebieten in Eisenach einzusetzen und dies auch in den Gremien der
Kommunalen Spitzenverbände thematisiert.

Stefan Schweßinger
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Anmerkung: Der hier ursprüngliche dargestellte Dringlichkeitsantrag wurde nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung in obige Resolution geändert. Am Inhalt, der Notwendigkeit und der Dringlichkeit ändert das nichts.