Am Sonntag, dem 20. Juni 2021 findet im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach die Kreistagswahl statt.
Du kannst bei diesen Wahlen mitentscheiden, welche Richtung die Kommunalpolitik in der Wartburgregion in den nächsten Jahren nimmt.
Unsere Kandidat*innen und unser Programm findest du hier.
Wenn Du am Wahlsonntag schon etwas vor hast, dann kannst Du einen Antrag auf Briefwahl stellen. Hier erklären wir Dir, was Du dabei beachten musst.
WAHLBERECHTIGUNG
Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach, die
- Deutsche oder EU-Bürger sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wahlkreis haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
1. Briefwahl beantragen
Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung
Du kannst den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, die bereits verschickt wurden, ausfüllen und mit der Post abschicken. Für die Briefwahl musst Du zunächst einen Wahlschein beantragen. Das kannst Du persönlich oder schriftlich erledigen, geht aber meist auch per E-Mail oder über ein Online-Formular Deiner zuständigen Gemeine/Stadt. Bis spätestens 18. Juni musst du deine Briefwahlunterlagen anfordern.
2. Wahlunterlagen ausfüllen
Die Wahlunterlagen werden Dir per Post zugeschickt – es sei denn, Du hast Dich dazu entschieden, direkt im Rathaus zu wählen.
Die Unterlagen bestehen aus:
- einem Wahlschein
- einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises
- einem amtlichen Stimmzettelumschlag
- einem amtlichen Wahlbriefumschlag
- einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.
3. Wahlbrief abschicken oder abgeben
Den verschlossenen Wahlbriefumschlag wirfst Du einfach in den Briefkasten, er muss nicht frankiert werden.
Die Adresse steht auf dem Umschlag. Der Postversand kann mehrere Tage dauern, deshalb denke bitte daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann solltest Du den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einwerfen.
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